Nach dem Grundsatz einer größtmöglichen Selbstbestimmung für Menschen mit Beeinträchtigungen oder chronisch psychisch erkrankte Menschen, richten sich die Hilfen für das ambulant betreute Wohnen an Erwachsene, die mit einer Unterstützung von wöchentlich 3 – 6 Stunden (bei einer chronischen psychischen Erkrankung, auch genannt seelische Beeinträchtigung) bzw. von wöchentlich 3 – 9 Stunden (bei körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung) eigenständig leben können.
Durch unser Hilfsangebot soll ihnen der Auszug aus einer Einrichtung ermöglicht bzw. eine dauerhafte Betreuung in einer Einrichtung vermieden werden. Sie können durch die Unterstützung unseres Fachdienstes alleine, gemeinsam mit dem Partner, in Wohngemeinschaften oder mit der Familie leben. Sie sind in der Regel selbst Mieter*in oder Eigentümer*in ihrer Wohnung. Ihr Lebensunterhalt wird durch ihr eigenes Einkommen, Rente, Arbeitslosengeld I und II oder Sozialhilfe finanziert. Unsere Hilfen richten sich aber auch an Selbstzahler*innen.